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Nachhaltigkeit, CSRD Pflicht, Grüne wiese, Nachhaltiges Arbeiten

CSRD Richtlinie: Erklärung und Anforderungen an die Berichterstattung 

Als unabhängige Dritte stellen wir Ihre Glaubwürdigkeit in Hinblick auf nachhaltige Unternehmenspraktiken sicher und unterstützen Sie gerne mit den folgenden Leistungen:

  • Entwicklung einer (ESRS-konformen) Nachhaltigkeitsstrategie:

    • Nachhaltigkeitsthemenfindung

    • Status Quo Ermittlung

    • Stakeholder Analyse & -Umfrage

    • (Doppelte) Wesentlichkeitsanalyse

    • Maßnahmen- & Zieleentwicklung

  • Unterstützung bei der Erstellung eines (ESRS-konformen) Nachhaltigkeitsberichts:

    • Datenmanagement

    • Konzepterstellung

    • Inhaltliche Unterstützung

    • Kontrolle der Erfüllung von Nachhaltigkeitsberichtstandards

  • Abschlussprüfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten​

Was ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ?  

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union und ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie definiert, welche Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind und legt die Rahmenbedingungen für diese Berichte fest. Ergänzend zur Richtlinie selbst wurden auch spezifische Anforderungen für die Inhalte der Berichte ausgearbeitet, die in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) detailliert dargestellt sind. Unternehmen, die künftig nach den Vorgaben der CSRD ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen, müssen Angaben gemäß der ESRS machen.

Einen Teil der Informationen, die gegebenenfalls veröffentlicht werden müssen finden Sie hier: 

  • Umweltschutz

  • Soziale Verantwortung und Umgang mit Mitarbeitenden 

  • Achtung der Menschenrechte

  • Vielfalt in den Unternehmensvorständen 

  • Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

  •  Doppelte Wesentlichkeit: Identifizierung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch & Umwelt sowie Analyse der finanziellen Chancen und Risiken die sich aus Mensch und Umwelt   für Ihr Unternehmen ergeben können.  

  •  Offenlegung des Verfahrens: Unternehmen müssen ihren Anspruchsgruppen erklären, wie sie wesentliche Themen für den Bericht identifizieren. 

  •  Zukunftsorientierte Informationen: Der Bericht sollte Ziele und Fortschritte in den für Ihr Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsbereichen enthalten.

  •  Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lage- bzw. Konzernlagebericht mittels eines dafür vorgesehenen Abschnitts klar erkennbar sein.

  •  Der Nachhaltigkeitsbericht muss jährlich veröffentlicht werden.

Unser Angebot:

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Welche Informationen müssen laut CSRD veröffentlicht werden? 

Weitere Anforderungen an die Offenlegung:

Dank unserer umfassenden Expertise im Bereich der Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen einen doppelten Mehrwert in der CSRD Beratung. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die Erstellung erstklassiger Nachhaltigkeitsberichte, sondern auch wertvolle Tipps und Strategien, die Ihre Prüfungen erheblich vereinfachen.

1. Ganzheitliche Beratung: Unsere umfassende Expertise ermöglicht es uns, Ihnen eine ganzheitliche Beratung anzubieten, die sowohl die strategischen als auch die operativen Aspekte der Nachhaltigkeit abdeckt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung nachhaltiger Praktiken, die langfristigen Erfolg sichern.

 

2. Regulatorische Sicherheit: Als erfahrene Wirtschaftsprüfer kennen wir die regulatorischen Anforderungen in- und auswendig. Wir stellen sicher, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte den neuesten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, einschließlich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

 

3. Effizienzsteigerung bei Prüfungen: Unsere fundierten Tipps und praxisnahen Empfehlungen erleichtern die nachträgliche Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte erheblich. Durch unsere Beratung können Sie sich auf reibungslose Prüfprozesse einstellen und potenzielle Probleme im Vorfeld vermeiden.

Warum Wir?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Alle Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen ab dem Geschäftsjahr 2025.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die definiert sind als Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen.

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Bilanzsumme: min. 25 Mio. €

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Nettoumsatzerlöse: min. 50 Mio. €

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Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Bilanzsumme: max. 450.000 €

Nettoumsatzerlöse: max. 900.000 €

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10

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Alle an der Börse gelisteten Unternehmen; kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Ruck-) Versicherungsunternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2026 betroffen

Modul 1

Start der Nachhaltigkeitsstrategie

  • Projekt Kick Off & CSRD Onboarding

  • ​Erarbeitung der Themenfelder und Erfassung des Status Quo

Modul 2

Stakeholder Befragung

  • Stakeholder Analyse

  • Stakeholder Befragung & Auswertung​​

Modul 3

Bestimmung der Wesentlichkeit

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Bewertung der Aus- & Einwirkungen

  • ​Erstellung der Wesentlichkeitsmatrix und Festlegung der strategischen Fokusthemenfelder

  • ​Abbildung der Wertschöpfungskette

Modul 4

Ziele- und Maßnahmenentwicklung

  • Zielsetzung und Maßnahmenentwicklung pro strategischem Themenfeld 

  • ​Erstellung einer Roadmap 

Modul 5

Kick Off Nachhaltigkeitsbericht

  • Verknüpfung Strategie & Bericht 

  • ​Datenmanagement 

Modul 6

Konzept und Inhalt 

  • Erstellung des Konzepts

  • ​Klärung des Inhalts & ggf. Fachliche Unterstützung bei der Texterstellung 

Modul 7

Finaler Check 

  • Kontrolle der Anforderungen des Standards

  • ​Finale Sichtung der Daten

Modul 8

Design & Format 

  • Text und Format

  • ​Überblick über die ESEF ​Anforderungen 

Unser Beratungsprozess:

​Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD Richtlinie fällt und was auf Sie im Detail zukommt? Dann vereinbaren Sie gerne mit uns ein kostenloses Erstgespräch.

Kontaktieren Sie uns

  • Was ist Nachhaltigkeitsberatung und warum ist sie wichtig?
    Nachhaltigkeitsberatung unterstützt Unternehmen dabei, eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, um langfristig erfolgreich zu sein und regulatorische Anforderungen, wie die CSRD oder weitere Richtlinien im Rahmen des Green-Deal, zu erfüllen. Des Weiteren unterstützt sie in der Nachhaltigkeitsberichterstellung sodass diese rechtskonform aufgestellt sind.
  • Wie kann ADVICON mein Unternehmen in der Nachhaltigkeit unterstützen?
    ADVICON bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Sie in der Integration von Corporate Responsibility, einem Umweltmanagementsystem sowie der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Ihrem Unternehmen zu unterstützen.
  • Welche Vorteile bringt nachhaltiges Wirtschaften meinem Unternehmen?
    Nachhaltiges Wirtschaften kann Kosten senken, die Marke stärken und Risiken minimieren, während es gleichzeitig zu einer besseren Umwelt- und Sozialbilanz beiträgt, insbesondere durch Klimaschutzmaßnahmen.
  • Welche Branchen profitieren besonders von Nachhaltigkeitsberatung?
    Alle Branchen können profitieren, insbesondere solche mit hohen Umwelt- und Sozialauswirkungen, wie Fertigung, Bauwesen und Finanzdienstleistungen, die oft ein gutes Risikomanagement benötigen.
  • Wie integriert ADVICON Nachhaltigkeit in bestehende Geschäftsprozesse?
    Wir analysieren bestehende Prozesse und unterstützen bei der Entwicklung von Strategien zur Integration von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wirtschaften, ohne die operative Effizienz zu beeinträchtigen.
  • Welche Standards und Rahmenwerke verwendet ADVICON in der Nachhaltigkeitsberatung?
    Hauptsächlich nutzen wir die ESRS (European Susutainability Reporting Standards), die im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtend geworden sind. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU's) empfehlen wir die Anwendung nach den VSME ESRS, den europaeinheitlichen KMU-Standard, oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
  • Wie hilft Nachhaltigkeitsberatung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen?
    Unsere Beratung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen aktuelle und zukünftige Umwelt- und Sozialvorschriften einhält, um rechtliche Risiken zu minimieren, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Kann Nachhaltigkeitsberatung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen?
    Ja, Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, können sich durch Innovation und langfristige Strategien einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  • Bietet ADVICON Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?
    Ja, wir helfen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichterstattung, die transparent über Ihre Nachhaltigkeitsleistungen informiert und den Anforderungen der Stakeholder gerecht wird.
  • Wie kann mein Unternehmen den CO2-Fußabdruck reduzieren?
    ADVICON unterstützt Sie bei der Analyse und Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse, um den CO2-Ausstoß zu minimieren und nachhaltige Praktiken zu implementieren.
  • Wie kann Nachhaltigkeit meinem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen?
    Nachhaltigkeit kann Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem Sie innovative und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die sich von der Konkurrenz abheben. Durch nachhaltige Praktiken können Sie nicht nur neue Kunden anziehen, sondern auch bestehende Kunden binden, da immer mehr Verbraucher Wert auf umweltbewusste Marken legen. Darüber hinaus können nachhaltige Innovationen langfristige Kosten senken und die Effizienz Ihres Unternehmens steigern, was zu einer besseren Marktposition führt.
  • Ist Nachhaltigkeitsberatung verpflichtend?
    Nachhaltigkeitsberatung selbst ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber eine wertvolle Unterstützung bieten. Denn die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten ist für Unternehmen, die den Berichtspflichten unterliegen, verpflichtend. Und auch andere Unternehmen, die nicht den Berichtspflichten unterliegen, sollten sich mit Nachhaltigkeitsmanagementsystemen und -berichten befassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Erwartungen der Stakeholder gerecht zu werden.
  • Bieten Sie Ihre Nachhaltigkeitsberatung nur in München an?
    Wir sind eine Kanzlei mit Sitz in München, bieten unsere Nachhaltigkeitsberatung jedoch bundesweit an. Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen in ganz Deutschland zur Verfügung, sowohl vor Ort als auch digital, je nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.
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